Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)
Mandatsverhältnis
Transparenz. Verlässlichkeit. Partnerschaft auf Augenhöhe.
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das Mandatsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (AG) und der L & J Experience Group GmbH (AN).
Parteienbezeichnungen
Der/die Auftraggeber/-in (natürliche oder juristische Person) wird nachfolgend als AG bezeichnet.
Die Auftragnehmerin, L & J Experience Group GmbH, wird nachfolgend als AN bezeichnet.
Bereitstellung von Informationen und Materialien
Der AG verpflichtet sich, dem AN sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (persönlich, elektronisch oder postalisch).
Entschädigung / Honorar
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende Honorarsätze:
- Sachbearbeitung: CHF 120/h
- Qualifizierte Facharbeit: CHF 160/h
- Consulting / Advisory: ab CHF 220/h (abhängig von Komplexität und Dringlichkeit)
- Autospesen: CHF 0.75/km
- Reisezeit: CHF 80/h
Erstgespräch (max. 30 Minuten, mit Beratungscharakter): kostenlos
Budgetzahlen in Offerten oder mündlichen Vereinbarungen dienen ausschliesslich der Orientierung und stellen keinen fixen Pauschalbetrag dar.
Die in Offerten oder Budgetplänen definierten Honorarsätze sind verbindlich und haben Vorrang.
Sollte sich im Verlauf der Leistungserbringung eine wesentliche Abweichung vom Budget abzeichnen, wird der AG unverzüglich informiert.
Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Mandatsverhältnisses hinaus.
Haftung
Der AN verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Erfolg.
Der AG wird ausdrücklich auf seine gesetzliche Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht hingewiesen.
Für Abweichungen in Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder sonstigen Auswertungen, die auf unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Angaben des AG zurückzuführen sind, übernimmt der AN keine Haftung.
Zustandekommen und Beendigung des Mandats
Das Mandatsverhältnis kommt mit schriftlicher oder mündlicher Beauftragung zustande, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit oder Eingang einer Akontozahlung.
Beide Parteien sind berechtigt, das Mandat jederzeit gemäss Art. 404 OR zu beenden.
Eine Beendigung zur Unzeit bleibt vorbehalten.
Anwendbares Recht
Dieses Mandatsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Obligationenrecht.
Vollmacht / Vertretungsbefugnis
Der AG kann dem AN im Rahmen des Mandats eine separate Vollmacht erteilen.
Diese berechtigt den AN, den AG gegenüber Behörden, öffentlichen Stellen, Sozialversicherungen, Versicherungen, Banken, Notariaten sowie weiteren involvierten Institutionen zu vertreten, insbesondere im Zusammenhang mit:
- Gesellschaftsgründungen
- Buchhaltung und Rechnungswesen
- Steuerlichen Angelegenheiten
- Treuhänderischen Dienstleistungen
Die Vollmacht wird separat erteilt und ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Umfang, Dauer und Widerruf richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen Vollmachtserklärung.
Auslegung
Im Falle von Auslegungs- oder Interpretationsunterschieden ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend.
Die englische und chinesische Version dienen ausschliesslich der Verständlichkeit.

